Die Regelungen des Bundesmeldegesetzes erlauben eine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Jubilare. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Veröffentlichung traditionsgemäß als aufwertend empfunden wird und würden dies auch gern beibehalten. Jedoch sind wir hier auf Ihr Einverständnis angewiesen.